Telefonkonferenz: Fachexperten-KVB

Hier eine kurze Zusammenfassung der Telefonkonferenz vom 21.1. mit den zeitlich verfügbaren Mitgliedern der Expertenkommission und mehreren KVB-Verantwortlichen*:

Erstes Thema waren die Kommunikationsschwierigkeiten zwischen Ärzten und KVB. Die KVB macht das Angebot, dass sich alle Ärzte gerne direkt an sie wenden dürfen, das Angebot wird begrüßt, es soll aber bei allem Engagement eine verbesserte öffentliche Kommunikation nicht ersetzen. Die KVB arbeitet daran, in den nächsten Wochen werden wir sehen, wie erfolgreich sie dabei ist. Ein Vertrauensvorsprung der ihr ein wenig Zeit gibt, die Dinge zu ordnen, erscheint bei glaubhaftem Bemühen gerechtfertigt.

Frau Enger stellt in einen kurzen Abriss den aktuellen Stand der Abrechnungsverhandlungen vor:

  • Das Schiedsamtverfahren wurde 11/2012 beantragt
  • Die Rückfragen des Schiedsgerichtes wurde zeitgerecht zum 18.1. beantwortet
  • Frühestens Mitte Februar, eher Anfang März wird die Entgelt-Schiedsstelle entscheiden bzw. die Anhörung beginnen
  • Bis 1.4. ist die Vergütung in der gegenwärtigen Form gesichert, die Notärzte haben Vertrauensschutz

Die aktuelle Verhaltensweise einiger Standorte, Dienstpläne nicht oder extrem verzögert zu besetzen wird als kontraproduktiv für die aktuellen Entgelt-Verhandlungen empfunden. Die KVB gibt zu bedenken, dass alle Verhandlungskunst beim Schiedsverfahren zunichte gemacht werden kann, falls das Schiedsgericht den Eindruck bekommt unter Druck gesetzt zu werden. Da der Schiedsspruch verbindlich ist, sollte ein solcher Eindruck unbedingt vermieden werden, zumal sich bis zum 1.4. bzw. bis zum Schiedsspruch – Protest oder Druck hin oder her – nichts ändern könne.

Am 16.3. findet die nächste Vertreterversammlung satt. Dort wird ein neues, den aktuellen Vorgaben entsprechendes Vergütungsmodell beschlossen werden müssen. Dieses Vergütungsmodell wird basierend auf bisherige Arbeiten der Expertenkommission in enger Absprache mit den Fachexperten bis 21.2. konkretisiert um dann unmittelbar in die Kassenverhandlungen eingebracht zu werden. Eine bayernweit faire und leistungsgerechte Bezahlung soll dabei definiert und gefordert werden.

Die Frage, ob es bereits einen konkreten Reserveplan gibt, falls die Verhandlungen für 2013 bis zum 1.4. scheitern, bzw. wenn das Schiedsverfahren deletär verläuft, wird von der KVB ausweichend beantwortet. Es bleibt der Eindruck, dass man sich hier zwar wohl einige Gedanken gemacht hat, aus verhandlungstaktischen Gründen aber noch keine klaren Aussagen machen will.

Bleibt abseits des Kurzprotokolls die Anmerkung, dass am 1. April Ostermontag ist. Die bayerischen Notärzten werden sich sicher von niemandem in den April schicken lassen, denn nicht nur der weihnachtliche, sondern auch der österliche Friede ist dem Einen oder Anderen in Bayern heilig.

* Teilnehmerliste (hoffentlich vollständig, Reihung ist zufällig) KVB: Dr. Enger, Fr. Sonntag, Hr. Winter, Hr. Bartels, Hr. Wagener, Dr. Quitterer. Expertenkommission: Hr. Kinzinger, Dr. Polasek, Dr. Kratzer, Fr. Baier, Dr. Heuschmid, Dr. Jarausch, Dr. Goller, Dr. Reng, Dr. Prückner

39 Gedanken zu „Telefonkonferenz: Fachexperten-KVB

  1. Ich bitte um Korrektur einer Zahl in meinem Blogbeitrag:
    http://bayerische-notaerzte.de/?p=185#comment-112

    Wochenend / Feiertagszuschlag sollten 25% sein (wie im ausführlichen Statement genannt). Hier war ich beim Übertragen in die mail und den blog (warum auch immer) plötzlich bescheidener…

    Erledigt.

    Ich bitte auch nochmals um die Verlinkung meiner per mail zugesandten ausführlichen Begründung zu dieser Forderung

    Erledigt.

    Danke im Voraus

  2. Wie versprochen habe ich einen Vorschlag für eine veränderte Vergütung vorgelegt. Ich würde mich freuen, wenn er hier (oder an anderer Stelle) verlinkt und ausführlich diskutiert wird. Rechnen ging leider nicht, da ich keine guten Zahlen als Rechengrundlage gefunden habe. Aber: wieso müssen wir rechnen, wir können doch einfach überlegen, was wir haben wollen. Die Kassen werden jeden Vorschlag der mit einer Ausgabensteigerung verbunden ist ablehnen….
    Meine Kernpunkte (ausführlich siehe hier):

    NA-Basisvergütung:
    Bereitschaftspauschale 25€/Stunde
    Behandlungsvergütung / Einsatzvergütung: 100€/Stunde und Patient

    Erhöhung der Basisvergütung um:
    Nachtzuschlag: 15%
    Wochenende / Feiertagszuschlag: 25%
    (additive Zahlung der Zuschläge)

    LNA (in % der jeweiligen NA-Vergütung, ggf. incl. Zuschläge):
    Bereitschaftspauschale: 20%
    Einsatzvergütung: 200%

    Zuschlag für Zweitnotarzt: als Einmalbetrag das zweifache der jeweiligen NA-Bereitschaftspauschale (incl. Zuschläge)

    • Wie kann es sein, dass es noch keine Antwort auf diesen Vorschlag gibt? Schockstarre? 🙂
      Ich denke, dass der Vorschlag des Kollegen Büttner abbildet, was notärztliche Tätigkeit wert sein sollte. In totaler Unkenntnis der tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel (und ohne hier auf Herrn Büttners ausführliche Begründung zugreifen zu können) vermute ich aber dennoch, dass zumindest die Bereitschaftspauschale unrealistisch ist.
      Da mir persönlich das nächtliche Aufstehen wesentlich lästiger ist, als Arbeit an WE / FT würde ich die Zuschläge bei 20% angleichen

      Was man meiner Ansicht nach (auch) in einem neuen System haben sollte – und was lokal hohe Bereitschaftspauschalen vielleicht wahrscheinlicher macht, ist eine Staffelung der Bereitschaftspauschale.
      z.B.:
      Standort mit höherer Einsatzfrequenz:
      10 kurze Einsätze in 24 Stunden = 1.000 €
      Bereitschaftspauschale 10 € / h = 240 €
      Summe für 24 h 1.240 €

      Standort mit niedriger Einsatzfrequenz:
      1 kurzer + 1 langer Einsatz in 24 Stunden = 300 €
      Bereitschaftspauschale 25 € / h = 600 €
      Summe für 24 h 900 €

      Kollegen, die viel arbeiten, verdienen zurecht mehr, als diejenigen, die “nur” bereit sind, aber der ruhige Standort ist finanziell nicht völlig unattraktiv.

      Nachdem ich nun all dies geschrieben habe, hat Tante Google mir erzählt, dass das INM in seiner Studie von 2010 (INM + Notarztstudie führt zum PDF auf der Homepage des stmi) sich auch zu Finanzierungsmodellen Gedanken gemacht hat (S. 255 ff)
      Ausgegangen wird von 48,5 Mio € / a für die Finanzierung des bayer. NA Dienstes (2009) weiter hab ich´s mir noch nicht angesehen, vielleicht hat ja jemand hier die Muße, die fünf vorgestellten Modelle hier auf zu bereiten?

      • Keine Schockstarre, sondern Freude. Das was Herr Büttner vorschlägt werden Sie in sehr ähnlicher, allerdings technisch etwas weiter ausgearbeiteter Form als Vorschlag der Expertenkommission finden. Der Vorschlag der Expertenkommission ist allerdings noch in der Abstimmungsphase und noch nicht von allen Mitgliedern akzeptiert. NUR DESHALB ist dieser noch nicht öffentlich. Geben sie der Kommission also noch ein bisschen Zeit.
        Ihre Anregung der Staffelung zur Bereitschaftspauschale ist allerdings schwierig, denn es ist immer die Frage, ab welcher Einsatzzahl zieht man welche Grenze. Da kommt es im Überlappungsbereich zwangsweise zu Ungerechtigkeiten. An ungewöhnlichen Tagen (unerwartet viel oder wenig Einsätze) ist eine solche Regelung doppelt unfair.
        Mein Vorschlag zu einmem gerechteren Rechenmodell, das einerseits den wartenden Notarzt adäquat vergütet, den Arbeitenden aber dennoch legitimerweise mehr verdienen lässt ist simpel: für jeden vergüteten Einsatz kommt es zu einem Abzug bei der Bereitschaftsdienstpauschale, denn wer arbeitet muss nicht zeitgliech fürs Warten bezahlt werden. Damit könnte für niederfrequente Standorte das gleiche Abrechnungsmodell wie für hochfrequente verwendet werden. Das Rechenmodell gleicht sich ja individuell an die Einsatzfrequenz an.
        Richtig ist leider, was Herr Büttner schreibt: “Die Kassen werden jeden Vorschlag der mit einer Ausgabensteigerung verbunden ist ablehnen”. Sein Modell erzeugt grob überschlagen Mehrkosten von ca. 25Mio€ pro Jahr.
        Auch hierzu habe ich einen etwas frechen Vorschlag: nicht nur die geforderten Preise, sondern vor allem auch die Verhältnisse der Vergütungsanteile zueinander werden festgelegt (z.B. Einsatz = 5 x 1h Wartezeit). Dann wird berechnet, was da bei vernünftiger Entlohnung kostet und das Geld wird bei den Kassen gefordert. Die dürfen dann sagen, was sie zu zahlen bereit sind. Die von den Kassen vorgeschlagene Summe wird dann nach dem Modell rückgerechnet. So werden aus 20€ Bereitschaftspauschale dann vielleicht 10€, aus 100€ Einsatzpauschale 50€.
        Gehen wir an die Öffentlichkeit und sagen, die Kassen geben und nur 60 statt 80 Mio€ sagt Lieschen Müller , dass wir gierigen Ärzte mit 60 Mio€ auch zufrieden sein sollten. Können wir öffentlich argumentieren, dass die Kassen vorschlagen, dass sich ein Notarzt für 10€ pro Stunde in die Wache setzen soll und dass für 50€ nachts um 4h wiederbelebt werden soll, versteht jeder, dass das keine akzeptable Bezahlung ist.

        • Zunächst möchte ich Herrn Kollegen Büttner für die hier nun mittlerweile verlinkten Ausführungen zu seinem Model danken: Unfangreich und für meine Begriffe sehr stichhaltig. Beeindruckend!
          Aber auch dieser Vorschlag: “für jeden vergüteten Einsatz kommt es zu einem Abzug bei der Bereitschaftsdienstpauschale, …” von Micha klingt vernünftig. Müsste ich am Verhandlungstisch sitzen (und ich bin heilfroh, dass dem nicht so ist!!) würde ich dieses Model aber erst im Rahmen eine “Rückzugs” vorschlagen, wenn die generelle drastische Anhebung der Pauschale abgeleht ist (was fraglos sehr schnell der Fall sein wird…)

          “An ungewöhnlichen Tagen (unerwartet viel oder wenig Einsätze) ist eine solche Regelung doppelt unfair.”
          Da ist fraglos richtig.
          Ich kenne einen NA-Standort an einer Klinik, an dem die Einnahmen gepoolt werden und der einzelne NA dann einen Betrag erhält, der sich allein an der Zahl der geleisteten Schichten im ausgezahlten Zeitraum orientiert. Sicher enthält auch so ein System eine Reihe von (vermutlich auch juristischen) Fallen, aber es kann vielleicht den administrativen Aufwand für den NA reduzieren und das “unternehmerische Risiko” des Notarztes, der angesichts der aktuellen Bereitschaftspauschale bei einer Nullschicht fast noch draufzahlt, minimieren.

          • Eine bayernweise, einsatzunabhängige Dienst-Pauschale wäre unfair (12 Einsätze in 12 Stunden im Vergelich zu einem Einsatz in 12 Stunden müssen schon unterschiedlich honoriert werden – schließlich kann jeder ja wohl durchaus etwas Sinniges mit seiner Wartezeit anfangen, so man Wartezeit hat). Eine Standort-bezogene Dienst-Pauschale (siehe oben) würde das Ungleichgewicht zwischen Stadt und Land nicht beseitigen, sondern nur Unglücklichkeiten am jeweiligen Standort beseitigen. Ergo: Geben Sie uns bitte noch ein paar Tage. Die Expertenkommission ist wirklich redlich bemüht, etwas Sinniges aufzustellen, das Allen Notärzten und allen Szenarien gleich ungerecht wird.

    • WOW

      Auch dieser Beitrag des Kollegen Büttner verdient, insbesondere wegen der Tiefe seiner Überlegungen, unseren Dank und aller Respekt. Ergänzend möchte ich lediglich hinzufügen, dass vor einigen Jahren das Zeitfenster des Nachttarifs sich zu unseren Ungunsten verschoben hat. Aber diese Petitesse nur am Rande.

      Ich verzichte beim derzeitigen Organisationsgrad des Blogs aber vorerst auf eigene Kommentare und stelle zunächst einmal folgenden Antrag:

      Sehr geehrte Admins, werte Inhaber dieses Blogs,
      ich beantrage eine Erweiterung der Plattform um die drei Bereiche „Honorarmodelle“, „Neuzulassung am alten Standort“ sowie den TOP „KVB-Honorarstreit“.
      Ich beantrage für diese Teilbereiche die Aussetzung des Moderierens, sofern die Beiträge nicht die Rechte Dritter berühren.

      Begründung:
      Die anstehende Honorarreform ist ein weites, sumpfiges Feld und bedarf der Berücksichtigung vieler Teilaspekte, Hintergrund-informationen und Anlagen in verschiedenen Formaten. Die Zustimmung des Autors vorausgesetzt, könnte jedes Modell nach seinem Urheber zur besseren Unterscheidung benannt werden (Untertitel).

      Konkurrierende Themen wie der Honorarstreit vor der Schiedsstelle oder aber die Neuzulassung der Notärzte an ihren Standorten sind ebenfalls sehr wichtige Themen, die der ausführlichen Würdigung für dei Zukunft bedürfen. Die derzeitigen Strukturen des Blogs sind aber derart unübersichtlich, dass Neueinsteigern wie auch zwischenzeitlich alten Hasen der Durchblick erschwert ist. Durch eine thematische Strukturierung könnte die Lesbarkeit und das Interesse eigene Vorstellungen zu posten signifikant gesteigert werden.

      Es ist nur den Inhabern des Blogs vorbehalten Beiträge ihrer Community einzustellen. Es steht ihnen somit frei ggf. im Vorfeld Inhalte mit dem Autor abzustimmen und die Netiquette wie auch die Richtigkeit zuvor zu prüfen. Insofern würde auch die Übersichtlichkeit des Blogs im Interesse aller gewinnen.

      Mit freundlichen kollegialen Grüßen
      mipi

    • Bin leider erst jetzt über den Beitrag gestolpert weil on “older blogs” verborgen gewesen. Der Büttnersche Vorschlag gefällt, die Micha Argumentation auch (wenngleich komplizierter zu rechnen). Ich denke auch, dass ich gerne auf Bereitschaftspauschale verzichten kann wenn ich viele Einsätze fahre und natürlich umgekehrt).

      Vergesst mir bitte das Thema “Aussennotarzt” nicht, gibt davon einige in Bayern. Wir halten Bereitschaft ohne Vergütung und bekommen dafür eine Zusatzpauschale/Einsatz für die Abnutzung des eigenen PKW, Versicherung, Reifen, Sprit, Totalverlust, medizinisches Equipment, Verbrauchsmaterial, Ausstattung KFZ usw. Der Begriff Aussen-NA wird nämlich gerne mit “Zweitnotarzt” verquickt – stimmt aber nicht, denn der ANA hat ein eigenes Wachgebiet und ist KVB-technisch dem nächstgelegenen NA-Standort zugeordnet, ebenso hinsichtlich der Kumulation von Einsatzzahlen in der TRUST-Begutachtung.

      • Nachtrag, sorry….
        es keime Gerüchte auf, dass man eine Deckelung der Einsätze erwäge, will heissen z.B. Einsatz 1 bis 4 wird zu 100% vergütet, alle weiteren dann abgestaffelt weniger.

        Geht gar nicht und führt nur dazu, dass man sich bei Einsatz 5 und nachfolgenden deutlich “mehr Zeit lassen würde” – nicht im Sinne des Erfinders. Hat auch einen erheblich negativen psychologischen Effekt, der auch im Bereich der Hausarztmedizin zu beobachten ist (siehe schliessungen von Praxen am Ende des Quartals zu “Fortbildungszwecken”). Sollte an dem Gerücht was dran sein, dann bitte ich da entgegenzusteuern.

          • Gerücht weg. Danke.
            Das von Micha skizzierte mögliche Problem der Gesamt-Deckelung im NA-Dienst führt bei steigenden NA-Einsatzzahlen (und das ist leider der Fall) dann zwangsläufig zu einer notwendigen Reduktion der Ausgaben = reduktion der NA-Fallpauschale oder BD-Pauschale oder Zuschlag-Pauschale usw.
            Also liegt der Knackpunkt in den Budgetverhandlungen die in der Vergangenheit nicht ausreichend waren und die zukünftig die Steigerung im NA-Dienst realistisch abbilden müssen.

          • Nicht ganz. Das Problem liegt in der Tatsache der Pauschalvergütung. Notärzte können im Gegensatz zu Praxis-Kollegen ihre Tätigkeit nicht steuern. Eine Sonographie kann ins nächste Quartal verschoben werden, ein Polytrauma nicht. Ergo müssen wir klarstellen, dass solange wir hoheitlich ohne Duldung eines Widerspruchs veranlasst werden ist auch eine Bezahlung PRO Einsatz – ohne Duldung eines Widerspruchs – erforderlich. Konkret: wer anschafft muss auch für die Bezahlung sorgen… auch wenn die bisher leider nicht hoheitlich / hochherschafftlich ausfällt 🙂

        • Eine geplante “Deckelung der Einsätze” in der genannten Form ist ein Gerücht. Die Deckelung der Kassen-Zahlung dagegen (d.h. die einsatzzahlunabhängige Pauschal-Zahlung der Kassen an die KVB und damit der Übergang des Risikos einer steigenden Einsatzzahl auf die Notärzte) ist allerdings das erklärte Kassen-Ziel und das ist weitaus schlimmer.
          Deshalb hat die KVB ja alles versucht, das Schiedsverfahren zu vermeiden, da bisher bei jedem Schiedsspruch eine Deckelung resultierte. Wenn das Schiedsverfahren jetzt also eine Deckelung der Vergütung empfiehlt, ist das aber verbindlich und es gibt es keinen Weg mehr daran vorbei.
          Deshalb hatten wir ja unseren Heißspornen (transparent begründet) nachhaltig abgeraten, die KVB auch noch von Notarztseite unter Zeitdruck zu setzen. Der Zeitdruck von Seiten der Kassen (die wollten das Schiedsverfahren schon seit über einem Jahr) war in deren ureigenstem Interesse. Ergo: jetzt ist erst mal nix mehr zu machen außer abzuwarten und sich über manche Aktivisten zu ärgern, die ihren eigenen Vertretern in den Rücken fallen. Das Schiedsverfahren hätte aus meiner Sicht niemals stattfinden dürfen und sei es um den Preis weiterer potenziell gesetzeswidriger Wackelpartien.

  3. Könnte mir mal jemand erklären, warum die VV am 16.3. ein neues Vergütungsmodell beschliessen MUSS? Es soll fair und leistungsbezogen sein steht zu lesen – irgendwie werd ich aber das Gefühl nicht los, dass hier EinsatzPAUSCHALEN gekürzt werden sollen um das nicht völlig offen gelegte KVB- Defizit in Höhe von 12MIO Euro(+/-) aufzufangen, dass von den Kostenträgern nicht rückwirkend finanziert werden will, oder?
    Im Sinne der Gerechtigkeit zwischen einsatzstarken und einsatzschwachen Standorten kann ich mir gut eine deutliche Umverteilung der Bereitschaftspauschalen vorstellen (das wäre gerecht, denn wenn ich tags in 12h 10 Einsätze plus runterbuckle, dann brauchts aus meiner Sicht nicht wirklich eine Bereitschaftspauschale, am Standort mit 0-2 Einsätzen aber wohl.) Eine generelle Herabsetzung der Einsatzpauschalen zur Deckung eines nicht durch die NÄ verursachten Defizits wäre aber grad für die gering frequentierten Standorte fatal. Persönlich wäre ich auch nicht bereit eine Honorarminderung an der Fallpauschale hinzunehmen (Milliardenüberschuss der KK, miserable Budgetverhandlungen der KVB in der Vergangenheit, Versagen der Politik, unerklärtes Defizit der KVB, mein Risiko im NA-Dienst incl Versicherungen, Minderung meiner Lebensqualität durch Nachtdienste uvm.) Auch auf die Gefahr hin hierfür kritisiert zu werden: Schlüsselnotdienst nachts 178€, Kanalreinigung am Samstag 280€/Stunde…und nein ich gehöre nicht zu denen die immer mehr wollen, aber mit weniger bin ich nicht einverstanden.
    Ergo: könnte man das präzisieren wieso die VV “MUSS” und nicht “MÖCHTE”?

    Danke vorab für eine Antwort.

  4. Entscheidend dürfte die Aussage von “Micha” sein, bezgl. der geplanten Ermächtigungen,”…soll sich am Verfahren für Niedergelassene Ärzte orientieren.” Was soll das anderes sein als ein “Sicherstellungsauftrag”, verbunden mit Arbeiten unter Budgetbedingungen???? Würde mich sehr wundern, wenn das nicht der Traum aller Kassen wäre! Merke: Ein Budget funktioniert nur in Kombination mit einer Arbeitsverpflichtung! Ist es das, was man uns bescheren will? Zum Thema Streik: Wir wollen nicht eigentlich streiken, aber einen Streik von vorneherein auszuschließen, führt bei Verhandlungen mit den Kassen erfahrungsgemäß ins Bodenlose! Zu den Kassen: Wenn die behaupten, sie zahlen jeden erforderlichen NA-Einsatz, dann sagen wir: Und wir fahren jeden bezahlten Einsatz. Einfach das.

    • Wenn wir eine Budgetierung bekommen, ist das Folge des von vielen so heftig herbeigewünschten und zwischenzeitlich leider unvermeidbar gewordenen Schiedsverfahrens. Merke: eine Budgetierung als “Zukunftslösung” wird keiner der Betreiber dieses Blogs je akzeptieren.
      Ein Streik (bzw. alleine die Drohung damit) schwächt jedoch unsere Verhandlungsposition. Wir sind Ärzte und keine Flugbegleiter, wir retten Leben und keine Flugpläne. Daher sollten wir auch etwas kreativer sein. Das haben wir ja z.B. durch den unerwarteten und durchaus erfolgreichen “offenen Weihnachtsbrief” der agbn an Seehofer ja auch schon bewiesen.

      • “Wir sind Ärzte und keine Flugbegleiter, wir retten Leben und keine Flugpläne.”

        Gerade wir Notärzte sind uns dessen doch bewußt! Drum geben wir doch unsere Freizeit dran, um auch die zwei bis drei Patienten, die pro Tag an einsatzschwachen Standorten unserer Hilfe bedürfen, zu versorgen, drum verschieben wir private Termine, wenn kurzfristig Lücken im DP entstehen, drum nehmen wir es in Kauf, mit vielfach erhöhtem Unfallrisiko zur Unzeit zum Patienten zu eilen etc.
        Und genau darum regen wir uns doch so auf, wenn Kassen, KV und Co. – gefühlt – durch die Unfähigkeit zu tragfähigen Kompromissen und durch zumindest ungeschickte Kommunikation ihre mangelnde Wertschätzung für die notärztliche Tätigkeit ausdrücken.
        Das “Leben retten” darf aber nicht zum Totschlag-Argument verkommen, das uns jede Handlungsfreiheit nimmt.
        Die hier von den AGBN Vertretern gebetsmühlenartig und apodiktisch vorgebrachte Feststellung, dass Protestaktionen unsere Position schwächen, verstehe ich als vom MB geprägter VKA Arzt leider nicht, wenn sie nicht mit ein paar guten Argumenten unterfüttert wird.
        Letztlich wollen wir doch alle nur für die Gesundheit und Sicherheit unserer Patienten als Notarzt unterwegs sein und dafür adäquat bezahlt werden. Keiner von uns hat Lust auf die “Politik”, über die wir uns derzeit Gedanken machen müssen.

        • Ich kann dieses “Argument”, dass wir ja schließlich Leben retten und scheinbar deswegen alles hinzunehmen hätten echt nicht mehr hören. Es steht jedem frei, kein Geld für die Arbeit als Notarzt zu nehmen. Soweit mir bekannt ist “(Not)-Arzt” nicht nur Berufung sondern auch Beruf. Es wär ja mal den Versuch wert, beim Bäcker drauf hinzuweisen, dass wir ja Menschen das Leben retten, vielleicht gibts dann die Semmeln auch umsonst…. Leute, bitte hört mit diesem emotionalen Erpressungsversuch wenigstens untereinander auf (diese Bitte geht auch und ganz explizit an die agbn) – das ist echt unerträglich. Ich bin tatsächlich mal Arzt und Notarzt geworden weil mir dieser Beruf was bedeutet – muss mich aber auch der Erkenntnis beugen, dass ich gerne adäquat vergütet werden möchte und muss, weil ich in meinem Leben leider auch finanzielle Verpflichtungen hab. Und so gehts auch allen anderen, vielleicht kann man das endlich mal akzeptieren. Und noch eine Bitte an “Micha”: alle intelligenten Menschen wissen, wie frustrierend Engagement sein kann, wenn man dann (berechtigt oder unberechtigt) Kritik einstecken soll/muss. Aber der Hinweis dass “so ehrenamtliches Engagement für Kollegen keinen Spass macht” wurde nun wahrlich oft genug gehört. Es wird Zeit, dass wir untereinander wieder zu konstruktiver Arbeit zurückfinden (Danke an alle die sich engagieren, ganz ehrlich !!) und uns nicht selbst bekriegen und runterziehen. Darauf wartet ein Teil der Verhandlungs”partner” doch bloss, oder?

  5. Wie wurden die Mitglieder der “Expertenkommission” benannt/gewählt? Warum sind nicht “normale” Notärzte von kleinen Standorten dabei…die eventuell eine ganz neue (Einsatzzahl-unabhängige) Vergütung favorisieren würden?

    …schade, wie wieder Einige an den Interessen Vieler vorbei-lobyieren….

    • Mitglieder der Expertenkommission sind die von den Notärzten gewählten Regionalvertreter (davon sind nur zwei an “großen Standorten” aktiv). Zudem wurde die agbn gebeten, einen Vertreter aus dem Vorstand zu entsenden (letzterer ist an einem ländlichen Standort tätig). Ein weiteres Mitglied der Expertenkommission wird aus den Gremien der KVB entsandt.
      Es gibt längst einen Vorschlag der Kommission für eine faire Vergütung (die um fair zu sein natürlich dennoch nicht einsatzzahl-unabhängig sein kann). Aufgrund der aktuellen Diskussion machte es jedoch aktuell noch keinen Sinn, diesen öffentlich zu diskutieren.

        • Wenn jeman in 24h Dienst keinen Einsatz hat und ein Anderer in der gleichen Zeit 15 Einsätze fährt, wäre eine exakt identische Bezahlung aber auch nicht fair, oder?
          Also abwarten. Die von uns gewählten Kollegen und die von der agbn mit dem Thema Betrauten sind weder unerfahren noch parteiisch und es scheint, als höre die KVB auf diesen Rat. Es wird zwar am Schluss trotzdem jeder schimpfen, genau dann aber wurde der richtige Kompromiss gefunden.

          • Dies ist eigentlich eine Nachfrage zum Beitrag weiter unten, aber da ist kein “Kommentieren” möglich:
            Zitat:
            “Interessant für mich ist aber besonders, dass kaum jemand konkrete Vorschläge macht (die Berechnunsggrundlage dafür ist ja frei verfügbar)”
            Wo bitte ist die benannte Berechnungsgrundlage für eine veränderte Notarzthonorierung frei verfügbar? Ich bitte um entsprechende Quellenangaben, die ich bisher wohl übersehen habe. Ich mache mir auch gerne die Mühe, selbst etwas zu rechnen und dann vorzustellen.

        • Genau das ist ein wesentlicher Punkt! In den vergangenen 13 Monaten hatte ich ein Einsatzaufkommen von 1,6 Einsätzen / Schicht. Ich versorge Patienten an einsatzschwachen Standorten von der Wache aus. Machen wir uns doch bitte nichts vor, wir stellen unser Wissen und Können doch nicht in den Dienst, um ein schlichtes Helfersyndrom abzuarbeiten, sondern, um Einkünfte zu erzielen. Und man muss auch kein gewählter Experte sein, um zu erkennen, dass der Notarztmangel nicht an Einsatzstandorten mit 15 Einsätzen besteht, sondern an Standorten mit bis zu 2 Einsätzen.

          Wenn ich aber schon an einem Standort mit geringen Fallzahlen Dienste schiebe, ist es ein erheblicher Unterschied, ob ich die Einsätze von Daheim/Praxis fahre oder von der Wache weg. Im letzten Fall werde ich in meinem Familienleben / Praxisablauf “gestört” und kann nach dem Einsatz vielleicht daran anknüpfen, im ersten Fall kann ich nicht einmal das. Nicht umsonst fahren die meisten Kolleginnen nicht von der Wache aus.

          Honorargerechtigkeit versteht sich auch unter den Aspekten Notärztemangel an niederfrequenten Stützpunkten wie (u. a.) auch dem Work-Life-Ballance.

          Ich fürchte, dass unter den jetzigen Gegebenheiten die Abstimmung mit den Füßen schweigend weiter geht, die Kostenträger nicht jeden Wunsch nachgeben können und letztlich eine Umverteilung des Honorarvolumens unabdingbar sein wird.

          Ich gönne jedem sein Honorar aber ich finde die momentane Schieflage unerträglich.

          Ich finde es auch sehr schade, dass sich die Expertenkomission vorbehält uns nicht an ihrem Herschaftswissen zu beteiligen, obwohl wir sicher auch die 4 Grundrechenarten beherschen.

          • Von Herrschaftswissen kann keine Rede sein, es macht aber erst Sinn, Abrechnungsmodelle vorzustellen, wenn alle Eventualitäten so weit wie möglich berücksichtigt wurden. Das kostet leider viel (unbezahlte) Zeit, Mühe und nicht nur die Kenntnis der Grundrechenarten. Inkomplett würde selbst der beste Vorschlag sofort zerredet und wäre chancenlos. Aktuell wird ja schon das zerredet, was noch keiner kennt.
            Interessant für mich ist aber besonders, dass kaum jemand konkrete Vorschläge macht (die Berechnunsggrundlage dafür ist ja frei verfügbar), dafür aber bereits jeder meint mosern zu müssen. Da macht die – ehrenamtliche – Arbeit für die Kollegen so richtig Spaß.

  6. “… falls das Schiedsgericht den Eindruck bekommt unter Druck gesetzt zu werden…”
    Das Schiedsgericht entscheidet – überspitzt formuliert – über die Zukunft des bayerischen Notarztwesens, nachdem die Verantwortlichen allein keine tragfähige Lösung zustande gebracht haben. Das verursacht den Druck.
    Einzelne nicht besetzte Standorte – so diskussionswürdig sie auch sein mögen – sind hier doch eher Argumentationshilfe als Erpressung

    • Ein Schiedsgericht ist keine Tarifkommisssion und von Drohgebärden in keinster Weise – in jedem Fall nicht im Sinne der Druck machenden – beeinflussbar.
      Den Kassen ist der “Druck” egal, denn die haben ja keine Verantwortung für Funktionieren oder Bestand des Notarztwesens. Der genannte “Druck” schwächt also bestenfalls die Position der KVB und gerade die soll unsere Position vertreten. Konkret: Zu einem anderen Zeitpunkt mag so etwas konzertiert sinnig sein, jetzt aber ist es ein Bärendienst, den uns die entsprechenden Kollegen leisten.

    • Nein, das hat damit nichts zu tun. Das Problem ist durch eine Entscheidung des Landessozialgerichts entstanden.
      zur Info: Ein Notarzt hatte auf Zulassung an einem anderen Standort geklagt, die Klage wurde abgewiesen. Leider wurde im Urteil auch klar gestellt, dass die gegenwärtige Methode, eine formelle Teilnahmeerlaubnis auszusprechen nicht zulässig ist sondern sich am Verfahren der Zulassung von niedergelasenen Ärzten orientieren muss.
      Das Schiedsgericht beschäftigt sich damit also nicht. Dieses Problem wird daher an anderer Stelle gelöst werden müssen, hat aber glücklicherweise noch etwas mehr Zeit.

      • Thema: Zulassungsausschuss
        mipi
        Zuerst, Glückwunsch zu dieser Initiative.

        Die Einschätzung von Micha kann man teilen oder nicht, ich finde es jedenfalls ungut, dass die KVB bisher keine klarstellenden Worte gefunden hat und das Urteil mit all‘ seinen Konsequenzen vor sich herschiebt.

        Zum Urteil des LSG Bayern (12 KA 36 / 09 vom 24.10.2012:
        Die Bezirksstelle Schwaben hat mir telefonisch versichert, dass die befristeten Ermächtigungen ihre Gültigkeit behalten. Insofern bestünde kein Grund zur Eile. Schriftlich wollte man mir dies aber nicht geben.
        Auf Seite 4 des Urteils bezieht der 12. Senat des LSG klar Stellung, wenn es ausführt: „Soweit sie (gemeint sind die Ermächtigungen – Einfügung durch Verfasser) wegen Fristablauf nicht mehr anfechtbar sind, bleiben sie wirksam (Rechtsgedanke aus §79 abs. 2 BVerfGG, §183 VwGO).“

        Das Gericht erklärte § 4 der NADO für nichtig und rechtswidrig. Damit ist nach meinem Rechtsverständnis § 5 NADO (Nachrückeverfahren) ebenfalls nichtig, weil es seinem Wesen nach auf § 4 NADO beruht.

        Das Urteil ist nun 3 Monate alt und man sollte annehmen, dass die KVB die Rechtswidrigkeit ihres Handelns erkannt und für Abhilfe gesorgt hat. Mir ist aber bis heute noch nicht einmal ein Hinweis auf das Bestehen dieses Urteils aus den Reihen der KVB zugegangen. In voller Kenntnis der geänderten Sach- und Rechtslage betreibt sie indes das Nachrückeverfahren weiter und verweist nicht auf den Zulassungsausschuss (ZA). Mir ist ein Fall bekannt, in dem kürzlich ein Kollege einen Antrag beim ZA – entsprechend obigen Urteils – gestellt hat und jetzt die Nachricht aus der KVB erhielt, dass sein Antrag zurückgestellt werde, weil sie noch abklären müsse, welche Anforderungen im Rahmen des neuen Vorgehens zu erfüllen sind. Der Antragsteller hatte meines Wissens alle Formulare von der KVB-Homepage runtergeladen, sie sorgfältig abgearbeitet und die Gebühr bezahlt.

        • Zitat aus dem agbn-Newsletter vom 21.12.:

          “Ermächtigungen zur Teilnahme am Notarztdienst, die bis zum 31.12.2012 terminiert waren, sollten nach dem Urteil des Landessozialgerichtes vom 24.10.2012 in einem Verfahren vor dem Zulassungsausschuss, der unabhängig von der KVB handelt und ihr auch nicht untersteht, neu beantragt werden, was bei der Kurzfristigkeit zur Folge gehabt hätte, dass diese Kollegen ab dem 01.01.2013 nicht mehr am Notarztdienst teilnehmen könnten und damit die Besetzungsproblematik noch aggraviert worden wäre.
          Die Aufsichtsbehörde hat zur Umsetzung des Urteils eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2013 akzeptiert. Offen bleibt die Frage der Finanzierung, der Zulassung und der Organisation des zukünftigen Verfahrens, wozu die KVB bis zum Termin gefordert ist.”

          Eben die “unklare Finanzierung” (der Zulassungsausschuss tagt leider nicht umsonst) muss vorab offenbar langwierig juristisch geklärt werden. Eine Ungleichbehandlung von Praxis-Niederlassungen und Notarzt-Zulassungen wäre nämlich gleich wieder ein gefundenes Fressen für klagefreudige Kolleginnen und Kollegen.

          • Also ich glaube, dass die Sitzungspauschale für den ZA ca. 40€ ausmacht. Der kleine Kreis tagt, so hörte ich, 6x im Jahr. Summa summarum eigentlich peanuts und im übrigen Kosten der Solidargemeinschaft. Wenn dann auch noch eine Gebühr für den Antrag gefordert wird, dann kann ich die Argumentation erst recht nicht nachvollziehen. Daran kann es dann wohl auch kaum liegen. Das ist auch nicht Gegenstand der Debatte, sondern vielmehr der Umstand, dass ein rechtskräftiges Urteil vorliegt und munter die geänderte Rechtslage ignoriert wird. Unrecht wird auch dann nicht zu Recht, wenn die Aufsichtsbehörde darüber hinwegsieht. Es geht auch um sämtliche Nachrückeverfahren und um sämtliche Kolleginnen und Kollegen, die zwar nachgerückt sind aber keinen Anspruch auf Vergütung haben.
            Und es geht nicht zuletzt um den Umstand, der mangelhaften Kommunikation, der Transparenz und Aufrichtigkeit gegenüber all’ jenen, die der KVB den Job der Sicherstellung erledigen.

        • Stimme voll zu.
          Vor allen Dingen erpreßt die KVB ja die zugelassenen NÄ an “großen” Standorten bei notwendiger Verlängerung damit, auch einen Teil der kleinen Standorte besetzen zu müssen. Wo steht das denn im Gleichheitsgrundsatz drin? Wo grade nicht einmal die großen Standorte besetzt werden können…
          Lustigerweise unterscheiden sich ja die Bezirksstellen der KVB untereinander dermaßen, wie wenn hier jeder sein Süppchen kochen könnte.

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